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Karl Heinrich Brüggemann (1810-1887)

zuletzt aktualisiert: 30.10.2008

Karl Heinrich Brüggemann (1810-1887)

Karl Heinrich Brüggemann wurde am 29. August 1810 im westfälischen Hopsten bei Münster als Sohn eines Arztes geboren. Schon im Alter von 18 Jahren veröffentlichte er seinen ersten politischen Artikel, der sich mit der Emanzipation der Katholiken in England beschäftigte. Nach dem Abitur im Jahr 1829 begann er in Bonn das Studium der „Kameralwissenschaften“ (Rechts- und Staatswissenschaften) und trat einer Burschenschaft bei. Nach zwei Semestern zog er nach Heidelberg um, vor allem deshalb, weil er sich dort größere Chancen für die aus Frankreich herüberkommenden Ideen der Julirevolution von 1830 versprach. Er trat einer Heidelberger Burschenschaft bei und unterstützte im „Heidelberger Polenkomitee“, in welchem auch die liberalen badischen Landtagsabgeordneten Mittermaier und Bassermann Mitglieder waren, die Freiheitsbestrebungen der Polen. Auf einer Reise nach Straßburg traf er dort deutsche politische Flüchtlinge.


Durch das Studium der Schriften Fichtes gelangte Brüggemann zu der Überzeugung, dass „die Revolution […] nicht ein Recht, sondern eine Pflicht sein [solle].“ Als Mitarbeiter des „Westboten“ von Siebenpfeiffer sprach er Anfang 1832 zum ersten Mal öffentlich in einer Versammlung des Preßvereins in Weinheim. Auf dem Hambacher Fest führte er eine Gruppe von etwa 200 Heidelberger Studenten an, hielt am Vormittag sowie ein zweites Mal am Nachmittag eine flammende Rede, die mit Begeisterung aufgenommen wurde. Er forderte, die Freiheit und Einheit Deutschlands notfalls auch mit Gewalt zu erringen. Er nahm sogar am 28. Mai 1832 „an den Besprechungen im engeren Kreise teil, die nicht bloß dem Ausbau des Preßvereins, sondern auch der Errichtung einer revolutionären Organisation galten“. Nach einer öffentlichen Rede im Juni 1832 bei einer Volksversammlung in Hanau ließ ihn die bayrische Regierung verhaften, mit der Auflage, die Stadt nicht zu verlassen. Trotzdem erhielt er die Erlaubnis, nach Mannheim zu reisen und dort den „Wächter am Rhein“ zu redigieren. Am 18. Juli 1832 wurde er ein zweites Mal verhaftet und später in der Rheinschanze in Ludwigshafen bayrischen Polizisten ausgeliefert. Er wurde nach Berlin gebracht, wo er in der Hausvogtei bis Anfang 1834 in Untersuchungshaft saß. 1835 wurde er nach Posen verlegt und 1836 verurteilte man ihn zur „geschärften Todesstrafe‚ mittels des Rades von oben herab’“. Doch wurde das Urteil auf oberstrichterlichen Befehl hin in lebenslange Haft umgewandelt.


Nach einem beim König eingereichten Gnadengesuch verkürzte dieser Brüggemanns lebenslange Haftzeit auf 15 Jahre. 1840 wurde Karl Brüggemann von Friedrich Wilhelm IV. amnestiert. Er nahm sein Studium wieder auf und habilitierte sich erfolgreich für das Fach Nationalökonomie, doch wurde ihm in Preußen eine akademische Karriere verweigert, weshalb er sich dem Journalismus zuwandte. 1845 übernahm er die Redaktion der Kölnischen Zeitung, die er bis 1855 leitete. Dann musste er auf Druck der preußischen Regierung auch diese Stellung aufgeben, arbeitete jedoch bis kurz vor seinem Tod weiter als Redakteur. 1848 kandidierte er in seinem Heimatkreis Tecklenburg erfolglos gegen den späteren Mainzer Bischof Wilhelm Emmanuel von Ketteler für die Deutsche Nationalversammlung. Am 1. Juli 1887 starb Karl Heinrich Brüggemann im Alter von 77 Jahren. (AKZ)


Literatur:

  • Karl Buchheim: Karl Heinrich Brüggemann (1810-1887). In: Westfälische Lebensbilder. Band VII, S. 121-140 (Zitate: S. 124 u. 125).
  • Karl Heinrich Brüggemann: Allgemeine Deutsche Biographie. Band 3, Leipzig 1876, S.405.

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